Wenn Sie Dysprosium, Scandium oder Yttrium aus China beziehen, hat man Ihnen vermutlich eine Frist genannt. Möglicherweise mehrere, und möglicherweise nicht zweimal dieselbe. Der 10. November 2026 ist das Datum in den Schlagzeilen. Der 31. Dezember 2026 taucht in Suchanfragen häufig genug auf, dass man den Betroffenen offenkundig sagt, er sei von Bedeutung. Beide Daten sind real. Keines davon ist zwangsläufig jenes, das für die Sendung gilt, die in Ihrem Terminplan steht.
Das ist kein Fall schlechter Berichterstattung. Es liegt daran, dass China Ausfuhren über zwei verschiedene Systeme genehmigt, die sich ein Ministerium, eine Zollbehörde und einen Namen teilen, und nur eines davon läuft nach dem Kalender. Lesen Sie die falsche Uhr, geraten Sie im Dezember grundlos in Panik oder versäumen den Ablauf, der tatsächlich für Sie gilt.
Die zwei Systeme und warum sie verwechselt werden
Die reguläre Ausfuhrgenehmigung (出口许可证) erfasst Waren des jährlichen Katalogs genehmigungspflichtiger Ausfuhren — Textilien, bestimmte Metalle, eine lange Liste gewöhnlicher Handelspositionen. Ihre Verwaltung ist ausdrücklich an den Kalender gebunden. Eine Genehmigung läuft höchstens sechs Monate, und ihr Ablauf darf, in den Worten der Erteilungsvorschriften, nicht nach dem 31. Dezember desselben Jahres liegen. Erteilende Stellen dürfen ab dem 10. Dezember die Genehmigungen des Folgejahres ausstellen, gekennzeichnet als gültig ab dem 1. Januar. Verlängerungen zulasten des Kontingents desselben Jahres können ebenso wenig über den 31. Dezember hinausreichen.
Das ist eine echte, harte Mauer am 31. Dezember. Und sie ist mit ziemlicher Sicherheit die Quelle des Datums, das in Dysprosium-Suchanfragen kursiert.
Die Dual-Use-Ausfuhrgenehmigung (两用物项出口许可) ist ein anderes Instrument nach anderem Recht: die Verordnung über die Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern, Erlass des Staatsrats Nr. 792, in Kraft seit dem 1. Dezember 2024. Artikel 15 legt die Geltungsdauer unmissverständlich fest:
单项许可的有效期不超过1年,有效期内完成出口的,出口许可证件自动失效。
通用许可的有效期不超过3年。
Eine Einzelgenehmigung gilt bis zu einem Jahr und erlischt automatisch, sobald die Ausfuhr abgeschlossen ist. Eine Allgemeingenehmigung läuft bis zu drei Jahre. Eine Kalenderjahrregel findet sich darin nirgends. Keine Obergrenze zum 31. Dezember, kein Neuausstellungszyklus zum Jahresende.
Dysprosium unterliegt dem zweiten System, nicht dem ersten. Ebenso Samarium, Gadolinium, Terbium, Lutetium, Scandium und Yttrium — die sieben mittleren und schweren Seltenen Erden, die MOFCOM und die Allgemeine Zollverwaltung mit der Bekanntmachung Nr. 18 vom 4. April 2025 der Genehmigungspflicht unterstellt haben, und zwar in Form von Metallen, Legierungen, Targets, Oxiden, Verbindungen, Gemischen und Permanentmagneten.
Die praktische Folge sollte man nüchtern aussprechen. Ihre Dual-Use-Genehmigung läuft an ihrem eigenen Jahrestag ab, nicht an Silvester. Zwei Sendungen, die drei Monate auseinander genehmigt wurden, haben Ablaufdaten, die drei Monate auseinanderliegen. Es gibt keine gemeinsame Klippe, um die herum sich planen ließe, was auf andere Weise unbequem ist: Sie können das nicht mit einem einzigen Kalendereintrag für das gesamte Programm verwalten.
Was am 31. Dezember 2026 tatsächlich geschieht
Eine Sache, und es ist nicht der Ablauf einer Genehmigung.
Jedes Jahr veröffentlichen MOFCOM und die Zollbehörde für das Folgejahr den Katalog der ein- und ausfuhrgenehmigungspflichtigen Dual-Use-Güter und -Technologien. Die Ausgabe 2026 erschien als Bekanntmachung Nr. 91 von 2025 mit Datum vom 31. Dezember 2025 und trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Nach diesem Rhythmus erscheint die Ausgabe 2027 am oder um den 31. Dezember 2026.
Was sich erneuert, ist die Klassifizierungsebene, nicht die Erlaubnis. Der Katalog ist das Dokument, das eine kontrollierte Position den Zolltarifnummern und Genehmigungsarten zuordnet, gegen die Sie anmelden. Wechselt eine Ausgabe, können Einträge ergänzt, aufgeteilt, zusammengeführt oder neu codiert werden — und eine Spezifikation, die im Dezember unter einer Codierung verzollt wurde, kann im Januar eine andere Anmeldung erfordern. Ihre Genehmigung läuft deswegen nicht ab; Ihre Unterlagen können dennoch aufhören zu passen.
Für einen Einkäufer lautet die Frage zum Jahresende daher nicht „läuft meine Genehmigung aus", sondern „wurde meine Genehmigung gegen eine Katalogausgabe erteilt, die demnächst ersetzt wird". Das sind verschiedene Fragen mit verschiedenen Antworten und verschiedenen Abhilfen.
Die Frist, die tatsächlich in den Schlagzeilen steht
Der 10. November 2026 ist ein reales und weit größeres Datum, und er gehört zu keinem der beiden vorgenannten Mechanismen.
Am 9. Oktober 2025 veröffentlichte MOFCOM die Bekanntmachungen Nr. 61 und Nr. 62 und dehnte die Kontrolle auf außerhalb Chinas hergestellte Seltenerdpositionen mit chinesischem Anteil sowie auf Seltenerdtechnologie aus. Im Anschluss an die Gespräche zwischen den USA und China wurde die Umsetzung der Maßnahmen vom 9. Oktober für ein Jahr ausgesetzt, bis zum 10. November 2026. Die Vereinigten Staaten setzten ihre eigene BIS-Affiliates-Regel auf derselben Uhr aus.
Zwei Punkte sind für alle wesentlich, die dies als Dysprosium-Einkäufer lesen.
Erstens: Ausgesetzt wurde die Erweiterung vom Oktober 2025, nicht das Regime vom April 2025. Die Bekanntmachung Nr. 18 war nie ausgesetzt. Dysprosium, Scandium und Yttrium erfordern heute Ausfuhrgenehmigungen im Einzelfall, und sie werden es am 11. November 2026 ebenso tun, was immer mit der Aussetzung geschieht. Berichterstattung, die den 10. November als „den Tag, an dem die Seltenerdkontrollen zurückkehren" behandelt, beschreibt die Erweiterung, nicht die Grundlage.
Zweitens: Eine auslaufende Aussetzung ist nicht dasselbe wie eine automatisch wieder in Kraft tretende Kontrolle. Sie ist ein Entscheidungszeitpunkt. Wir haben keine belastbare Prognose darüber, in welche Richtung es geht, und bieten auch keine an.
Die eigenen Unterlagen lesen
Vier Prüfungen, in der Reihenfolge, die die Unklarheit am schnellsten auflöst.
Welche Genehmigungsart auf dem Dokument steht. Dual-Use-Einzelgenehmigung, Dual-Use-Allgemeingenehmigung oder reguläre Ausfuhrgenehmigung. Nur die letzte ist an den Kalender gebunden. Wenn niemand in der Kette Ihnen sagen kann, welche es ist, ist das Ihre Antwort darauf, wie gut die Sendung verstanden wird.
Das Ausstellungsdatum und die angegebene Geltungsdauer, nicht ein angenommenes Jahresende. Bei einer Dual-Use-Einzelgenehmigung liegt die Obergrenze bei einem Jahr ab Ausstellung, und sie erlischt mit Abschluss der Ausfuhr. Eine für eine Teilsendung genutzte Genehmigung überträgt keinen Rest stillschweigend in ein neues Jahr.
Ob Ihr Lieferant eine Allgemeingenehmigung besitzt. Eine Allgemeingenehmigung deckt wiederholte Ausfuhren an benannte, vorab geprüfte Endverwender für bis zu drei Jahre ab und entfernt damit den Genehmigungsschritt je Sendung vollständig. Das ist die größte einzelne Stellgröße für Ihre Lieferzeit, die Ihnen zur Verfügung steht, und es ist eine Frage mit einer Ja-oder-Nein-Antwort, die die meisten Einkäufer nie stellen.
Die Katalogausgabe, unter der Ihre Einreihung vorgenommen wurde. Fragen Sie, gegen welche Ausgabe die Anmeldung erstellt wurde, und tragen Sie den Katalogwechsel in den Kalender ein, nicht das Genehmigungsdatum. Das ist der einzige Punkt auf dieser Liste, der sich am 31. Dezember tatsächlich bewegt.
Schreiben Sie die Antworten in den Vertrag, statt sie per E-Mail zusammenzutragen. Benennen Sie die Genehmigungsart und ihren Ablauf, verlangen Sie eine Mitteilung, bevor eine Genehmigung erlischt oder ein Antrag abgelehnt wird, und legen Sie fest, wer die Verzögerung trägt, wenn sich bei einem Katalogwechsel die Einreihung ändert. Das umfassendere Vorgehen bei Genehmigungen — Endverwendungsnachweise, Zweitquellen, Incoterms — steht in unserer Beschaffungsstrategie unter Exportkontrollen, und die vollständige Chronologie dessen, was wann kontrolliert wurde, in der Zeitleiste der chinesischen Exportkontrollen.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es also überhaupt eine Frist zum 31. Dezember 2026 für Dysprosium?
Nicht für die Genehmigung. Das Datum ist in der chinesischen Ausfuhrverwaltung real — reguläre Ausfuhrgenehmigungen dürfen nicht später als am 31. Dezember ihres Jahres ablaufen —, aber Dysprosium wird nicht auf einer regulären Ausfuhrgenehmigung versandt. Was bei Dual-Use-Gütern zum Jahresende tatsächlich ansteht, ist die Ersetzung des jährlichen Genehmigungskatalogs, die ändern kann, wie Ihre Position eingereiht und angemeldet wird, ohne die Geltungsdauer Ihrer Genehmigung zu berühren.
Mein Spediteur hat mir gesagt, die Genehmigung laufe zum Jahresende ab. Irrt er sich?
Möglicherweise beschreibt er das Regime der regulären Ausfuhrgenehmigung, wo das zutrifft, und wendet es auf eine Dual-Use-Position an, wo es nicht zutrifft. Fragen Sie, auf welcher Genehmigungsart die Sendung läuft. Lautet die Antwort Dual-Use-Einzelgenehmigung oder Dual-Use-Allgemeingenehmigung, gilt Artikel 15 des Erlasses Nr. 792, und die Uhr läuft ab Ausstellung, nicht ab dem 1. Januar.
Was ändert sich am 10. November 2026?
Die einjährige Aussetzung der Maßnahmen vom 9. Oktober 2025 — der extraterritorialen und technologiebezogenen Kontrollen in den Bekanntmachungen Nr. 61 und Nr. 62 — erreicht ihr Enddatum. Die Genehmigungspflicht vom April 2025 für die sieben mittleren und schweren Seltenen Erden ist davon unberührt, weil sie nie ausgesetzt war. Ob die Aussetzung verlängert wird, auslaufen darf oder ersetzt wird, ist eine politische Entscheidung, und wir haben keine Grundlage, sie vorherzusagen.
Bedeutet eine Allgemeingenehmigung, dass mein Lieferant ohne Beschränkung liefern kann?
Nein. Eine Allgemeingenehmigung erlaubt wiederholte Sendungen innerhalb eines festgelegten Umfangs, an festgelegte Endverwender, für einen festgelegten Zeitraum von bis zu drei Jahren. Verlassen Sie diesen Umfang — ein anderer Endverwender, eine andere Position, eine andere angemeldete Endverwendung —, und Sie sind zurück bei einem Antrag je Sendung. Sie verkürzt die Lieferzeit; sie hebt die Kontrolle nicht auf.
Stehen Scandium und Yttrium hier auf derselben Grundlage wie Dysprosium?
Ja, was die Mechanik angeht. Alle sieben Elemente der Bekanntmachung Nr. 18 unterliegen dem Dual-Use-System, keines von ihnen läuft also auf einer Genehmigungsuhr zum 31. Dezember. Ihre kommerzielle Lage unterscheidet sich allerdings deutlich — die Yttrium- und Dysprosium-Ströme verhielten sich über die ersten sechzehn Monate sehr verschieden, was wir in der Analyse der Seltenerdkontrollen nachgezeichnet haben, und Scandiums Position ist in der Analyse der SOFC-Lieferkette dargelegt.
Quellen (öffentlich zugänglich)
- Verordnung der Volksrepublik China über die Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern (Erlass des Staatsrats Nr. 792), in Kraft seit dem 1. Dezember 2024 — Artikel 15 zur Geltungsdauer von Einzel- und Allgemeingenehmigungen.
- Verwaltungsmaßnahmen für Allgemeingenehmigungen zur Ausfuhr von Dual-Use-Gütern und -Technologien — Artikel 6, Geltungsdauer der Allgemeingenehmigung von höchstens drei Jahren.
- Bekanntmachung Nr. 91 von 2025 von MOFCOM und der Allgemeinen Zollverwaltung mit Datum vom 31. Dezember 2025 — Katalog der ein- und ausfuhrgenehmigungspflichtigen Dual-Use-Güter und -Technologien 2026, in Kraft seit dem 1. Januar 2026.
- Bekanntmachung Nr. 18 von 2025 von MOFCOM und der Allgemeinen Zollverwaltung vom 4. April 2025 — Ausfuhrgenehmigungspflicht für Samarium, Gadolinium, Terbium, Dysprosium, Lutetium, Scandium und Yttrium sowie deren Formen als Metall, Legierung, Target, Oxid, Verbindung, Gemisch und Permanentmagnet.
- MOFCOM-Bekanntmachungen Nr. 61 und Nr. 62 von 2025 vom 9. Oktober 2025 — Kontrollen für außerhalb Chinas hergestellte Seltenerdpositionen mit chinesischem Anteil sowie für Seltenerdtechnologie.
- Berichtete Aussetzung der Maßnahmen vom 9. Oktober 2025 bis zum 10. November 2026 im Anschluss an die Gespräche zwischen den USA und China sowie die entsprechende einjährige Aussetzung der US-amerikanischen BIS-Affiliates-Regel.
- MOFCOM-Vorschriften zur Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen — Geltungsdauer der regulären Ausfuhrgenehmigung von höchstens sechs Monaten, Ablauf nicht später als am 31. Dezember desselben Jahres, Genehmigungen für das Folgejahr ab dem 10. Dezember erteilbar mit Wirkung vom 1. Januar.
Die vorstehenden Daten und Genehmigungsmechaniken entsprechen dem zum Zeitpunkt der Erstellung veröffentlichten Stand. Die Genehmigungspraxis kann sich ohne öffentliche Ankündigung ändern, und wir empfehlen, den aktuellen Stand vor einer kommerziellen Nutzung mit einem Rechtsbeistand zu bestätigen.
Der größte Teil dieser Verwirrung lässt sich von der Käuferseite aus nicht auflösen, weil die Antwort auf einem Dokument steht, das der Käufer nie zu sehen bekommt. Nami Tech Solutions (NTS) verhandelt direkt mit den Werken und in deren Sprache, sodass Genehmigungsart, Ausstellungsdatum und Geltungsdauer als festgestellte Tatsachen auf einem Angebot zurückkommen und nicht als Zusammenfassung eines Spediteurs — und wo ein Lieferant eine Allgemeingenehmigung besitzt, sagen wir das, weil es Ihre Lieferzeit stärker verändert als alles andere auf dem Blatt.